Bundesverband Nordisches Modell
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)
Stellungnahme zu dem Antrag "Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden - Sexkauf bestrafen" der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache 20/10384
Der Bundesverband Nordisches Modell e.V. begrüßt den Antrag und die vorgeschlagenen Maßnahmen der CDU/CSU-Fraktion vom 20.02.2024. Seit über 20 Jahren verfolgt Deutschland ein Gesetzesmodell, das den Prostitutionsmarkt mit all seinen Akteuren legalisiert und den Sexkauf normalisiert hat. Nach über 20 Jahren sind die erhofften Ziele dieser Gesetzgebung nicht erreicht worden.
In Anbetracht dieser Zustände ist ein Paradigmenwechsel in der Prostitutionspolitik in Deutschland dringend notwendig.
Der Bundesverband Nordisches Modell fordert die Einführung der Säulen des Nordischen Modells in Deutschland.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU greift diese Säulen durch verschiedene einzelne Maßnahmen auf, die wir deshalb befürworten. Die Wirksamkeit des Nordischen Modells bzgl. dem Schutz Prostituierter, der Bekämpfung des Menschenhandels sowie der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist in Ländern, die das Modell umsetzen, evident.
Ein Sexkaufverbot adressiert die Ursache des Problems: Prostitution existiert nicht, weil Frauen ihr nachgehen wollen, sondern weil Männer Prostitution nachfragen. Erst durch den Sexkauf wird die Prostitution für andere Profiteure zu einem lukrativen Geschäft. Sexkauf ist eine weit verbreitete Form von Gewalt gegen Frauen. Deshalb muss ein Sexkaufverbot elementarer Bestandteil einer menschenrechtsbasierten Prostitutionspolitik sein.
Gleichwohl müssen die ergriffenen Maßnahmen über ein Sexkaufverbot hinausgehen. Insbesondere die Hilfe und Unterstützung für prostituierte Frauen muss finanziell und personell gut ausgestattet sein, damit sich für prostituierte Frauen wirkliche Perspektiven außerhalb der Prostitution ergeben. Es müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, um die Hilfe langfristig und nachhaltig absichern zu können.
In Anbetracht der Tatsache, dass es vor allem Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind, die sich in der Prostitution befinden, müssen migrationspolitische und asylrechtliche Regelungen in den Maßnahmen Beachtung finden. Damit die Ausstiegshilfe für Prostituierte und ein adäquater Schutz von Opfern des Menschenhandels gelingen kann, muss der Aufenthalt in Deutschland auch über die Dauer eines Strafprozesses und über die Dauer eines Ausstiegsprogramms hinaus für die Betroffenen gesichert sein. Denn eine Rückführung in das Herkunftsland bedeutet häufig eine Rückführung in die Hände der Peiniger. Gleichzeitig müssen jene Frauen unterstützt werden, die für oder nach einem Ausstieg in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten.
Eine menschenrechtsorientierte Prostitutionspolitik muss das Ziel parlamentarischer Diskussionen sein. Ein marktorientierter Umgang mit der Prostitution hat in den vergangenen 22 Jahren enormen Schaden bei Betroffenen, aber auch gesamtgesellschaftlich verursacht. Frauen- und Menschenrechte lassen sich nicht über den freien Markt steuern, sondern müssen politisch durchgesetzt und geschützt werden.
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